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   BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79   

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BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79 (https://dejure.org/1979,6969)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1979 - 4 StR 513/79 (https://dejure.org/1979,6969)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1979 - 4 StR 513/79 (https://dejure.org/1979,6969)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung - Ablehnung des Antrags auf Zuziehung eines psychologischen Sachverständigen über die Frage eines Affektstaus als tatauslösender Hintergrund - Verletzung der Aufklärungspflicht - Erheblich verminderter Schuldfähigkeit infolge der Kombination ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 296
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79
    Damit befindet es sich aber im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VRS 33, 431, 433 m.w.Nachw.), zumal bei Tötungsdelikten und gefährlichen Körperverletzungen der vorliegenden Art, nämlich mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung, hohe Anforderungen zu stellen sind, wenn von einer erheblichen Einschränkung des Hemmungsvermögens ausgegangen werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 StR 155/76).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79
    Die Wiedergabe der wesentlichen Darlegungen eines Sachverständigen ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn das Gericht in einer Frage, in welcher es dessen Rat für notwendig gehalten hat, im Widerspruch zu seinem Gutachten entscheidet (vgl. BGH GA 1977, 255 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 20. September 1979 - 4 StR 472/79), oder wenn es sich dem Ergebnis der Beurteilung des Sachverständigen ohne die Angabe eigener Erwägungen anschließt (vgl. BGHSt 12, 311, 314/315).
  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79
    Im übrigen gehören psychologische Kenntnisse zum fachlichen Rüstzeug des Psychiaters (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 1978 S. 20 - 2 StR 475/78).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 347/67

    Frage der Berücksichtigungsfähigkeit der Störung eines angetrunkenen Führers eine

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79
    Damit befindet es sich aber im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VRS 33, 431, 433 m.w.Nachw.), zumal bei Tötungsdelikten und gefährlichen Körperverletzungen der vorliegenden Art, nämlich mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung, hohe Anforderungen zu stellen sind, wenn von einer erheblichen Einschränkung des Hemmungsvermögens ausgegangen werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 StR 155/76).
  • BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79

    Betäubungsmittel - unerlaubter Erwerb; Steuerhehlerei - Bereicherungsabsicht

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79
    Die Wiedergabe der wesentlichen Darlegungen eines Sachverständigen ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn das Gericht in einer Frage, in welcher es dessen Rat für notwendig gehalten hat, im Widerspruch zu seinem Gutachten entscheidet (vgl. BGH GA 1977, 255 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 20. September 1979 - 4 StR 472/79), oder wenn es sich dem Ergebnis der Beurteilung des Sachverständigen ohne die Angabe eigener Erwägungen anschließt (vgl. BGHSt 12, 311, 314/315).
  • BGH, 01.12.1977 - 4 StR 561/77

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht bei Verweigerung der Einholung

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79
    Ein Affektstau kann als Schuldausschließungs- oder Schuldminderungsgrund überhaupt nur dann in Betracht kommen, wenn er so hochgradig war, daß er das seelische Gefüge nachhaltig gestört hat, oder wenn die Ordnungsstrukturen des Denkablaufs und des Willensbildungsprozesses aufgehoben waren und - jedenfalls in der Regel - auch Erinnerungslosigkeit besteht (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1977 - 4 StR 561/77 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.01.1977 - 1 StR 828/76

    Ablehnung des von der Verteidigung vorsorglich gestellten Beweisantrags zur

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79
    Die Sachkunde eines Gutachters unterliegt nämlich allein der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1977 - 1 StR 828/76 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 658/89

    Begriff der Prozeßverschleppung

    Es brauchte deshalb dessen Darlegungen nicht noch besonders wiederzugeben (v 1. BGH, Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 513/79).
  • BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89

    Gegensätzliche Beurteilung des Vorliegens einer endogenen Psychose schizophrenen

    Zwar bereitet das schriftliche Gutachten die Begutachtung in der Hauptverhandlung nur vor; maßgeblich ist das in dieser erstattete mündliche Gutachten des Sachverständigen (vgl. BGHSt 23, 176, 185; BGH, Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 513/79, bei Pfeiffer NStZ 1981, 296).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 383/83

    Gefährliche Körperverletzung, begangen im Zustand der verminderten

    Vielmehr ist zu beachten, daß selbst erhebliche Alkoholmengen in der Regel nicht die Hemmungen lösen, die einen - normalen - Menschen davon abhalten, schwerste Angriffe gegen Leib oder Leben eines anderen zu begehen (vgl. BGH GA 1955, 269, 271; Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 513/79 -).
  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 51/84

    Beurteilung der wesentlichen Gesichtspunkte bei der Tatbegehung hinsichtlich

    Diese Wertung läßt keinen Rechtsfehler erkennen, zumal selbst erhebliche Alkoholmengen in der Regel nicht die Hemmungen lösen, die einen - normalen - Menschen davon abhalten, schwerste Angriffe gegen Leib oder Leben eines anderen zu begehen (vgl. BGH GA 1955, 269, 271; Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 513/79), und eine Blutalkoholkonzentration von 2, 64 %o im allgemeinen nur unter außergewöhnlichen, hier nicht ersichtlichen Umständen Schuldunfähigkeit herbeiführen wird.
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